Vormerkung für einen Betreuungsplatz

Im Infoportal betreuungsplatz.online Rodgau können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Terminal for Kids vormerken. Die Platzvermittlung findet auch hierüber statt.
Hier gelangen Sie direkt zur Registrierung

Bitte beachten Sie:

Bitte nehmen Sie sich Zeit, sich über die verschiedenen Betreuungsangebote zu informieren. Sie können mit den Kindertageseinrichtungen jederzeit in Kontakt treten. Merken Sie Ihr Kind für die gewählte Einrichtung und die entsprechende Betreuungsform vor. 

Grundsätzliches:

  • Sie können Ihr Kind auf betreuungsplatz.online Rodgau aktuell nur für städtische Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen von Terminal for Kids vormerken.
  • Sie können ein Kind oder mehrere Kinder vormerken.
  • Sie können ein Kind in verschiedenen Einrichtungen oder Betreuungsformen (U3/Ü3) vormerken. Wählen Sie alle Einrichtungen aus, die für Sie in Frage kommen. 
  • Sie können ein Kind in der gleichen Einrichtung vormerken, die ein Geschwisterkind besucht/besuchen wird und vermerken, dass beide Kinder die gleiche Einrichtung besuchen sollen.
  • Sie können jede Vormerkung wieder ändern oder löschen.
  • Sollten Sie bis zwölf Wochen vor dem geplanten Betreuungsbeginn kein Platzangebot erhalten haben, fordert Sie das System auf, Ihre Auswahl zu erweitern. Bitte Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kinder und Familie unter 06106 693-1818.
  • Sie erhalten keine "Absagen" für Ihre Vormerkungen. Denn durch Umzüge und Betreuungswechsel werden unterjährig Plätze frei, die wieder neu vergeben werden können.
  • Die Platzvermittlung für Ü3-Plätze mit Betreuungsbeginn ab Start des neuen Kindergartenjahres findet im Frühjahr des jeweiligen Jahres statt. Zusätzlich werden unterjährig Plätze nach Verfügbarkeit vergeben.
  • Im U3-Bereich werden ganzjährig Platzzusagen gegeben.

Für die Anmeldung bei konfessionellen Kindertageseinrichtungen, Elterninitiativen oder der Schulkindbetreuung nehmen Sie bitte direkten Kontakt zu den Einrichtungen auf.

 

Ab wann kann ein Kind vorgemerkt werden?

 

U3 (1-3 Jahre), Kleinkinder

Für den Kleinkindbereich können Kinder ab Geburt angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt.

Ü3 (3 Jahre bis Schuleintritt), Kindergarten/Tagesstätte

Auch hier können Sie Ihr Kind ab Geburt voranmelden. Der Rechtsanspruch beginnt in dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird.

 

Dies gilt für die städtischen Einrichtungen.

Vormerkverfahren

 

Bitte...

  • informieren Sie sich gründlich über das Betreuungsplatzangebot der Stadt Rodgau. Beachten Sie hierbei die Trägervielfalt, Umfang der Betreuung, pädagogische Ausrichtung, Erreichbarkeit usw.
  • nutzen Sie den "Tag der offenen Tür" im März eines jeden Jahres, an dem alle Einrichtungen im Stadtgebiet teilnehmen.
  • tätigen Sie Vormerkungen jeweils für eine Kindertageseinrichtung und die gewünschte Betreuungsform in dieser Einrichtung.
  • nehmen Sie Vormerkungen für U3 (Kleinkind) und Ü3 (ab 3 Jahren, Kindergarten oder Tagesstätte) getrennt voneinander vor. Aufnahmedatum U3 1. oder 15. eines Monats, Ü3 immer zum 01. eines Monats.
  • wenn Sie Vormerkungen für U3 für Ihr Kind vornehmen, denken Sie schon frühzeitig daran Ihr Kind auch für den Ü3 Bereich vorzumerken - nur so können wir planen
  • beachten Sie: Kommt es zum Vertragsschluss, werden die Vormerkungen für die selbe Betreuungsform gelöscht. Wenn Sie einen U3-Platz erhalten, bleiben die Vormerkungen für Ü3 selbstverständlich erhalten.
  • Sie können Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für so viele Betreuungsangebote vormerken wie Sie möchten, allerdings empfehlen wir Ihnen, das auch nur für die Einrichtungen zu tun, von denen Sie auch ein Platzangebot annehmen würden.
  • stellen Sie sicher, dass Sie Vormerkungen für Kindertageseinrichtungen tätigen, in denen Ihr Betreuungsbedarf sichergestellt werden kann.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie ein Platzangebot ablehnen, bleiben Ihre anderen Vormerkungen und Ihr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bestehen. Ihr Kind bleibt auf der Vormerkliste. Sie erhalten dann nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Platzangebot und eine neue Einladung zum Vertragsgespräch.
  • Wenn Sie ein Platzangebot und die Einladung zum Vertragsgespräch bestätigen, bleibt der angebotene Betreuungsplatz und der Einladungstermin für die folgenden zehn Werktage für Sie reserviert.
  • Es werden keine "Absagen" verschickt. Da die Vormerkung - in der Regel - frühzeitig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn getätigt wird, verändern sich die Belegungen der Einrichtungen bis dahin durchgängig. Durch Umzüge und Betreuungswechsel werden ständig Plätze frei, die direkt neu vergeben werden.
  • Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Einrichtung wechseln wollen (  Zuzug/Wegzug/Umzug ), können Sie erneut eine Vormerkung vornehmen.

 

Unsere Empfehlung an Sie:

Wählen Sie alle Einrichtungen aus, die für Sie in Frage kommen. Je größer der Kreis der Einrichtungen, umso höher die Chance einer frühzeitigen Vermittlung.

Wechsel der Kindertageseinrichtung

 

Manchmal ist es notwendig, dass Ihr Kind die Einrichtung wechseln muss. Das kann sein,

  • wenn Ihr Kind von einer Betreuungsform (zum Beispiel U3 nach Ü3) in die andere wechseln soll und die Einrichtung diese z.B. nicht anbietet (Kita 11 und 13 sind reine Kleinkindeinrichtungen) oder Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat und aus einer U3-Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln muss.
  • wenn Ihr Kind eine andere Einrichtung besuchen soll, z.B. weil Sie innerhalb Rodgaus umgezogen sind.
  • wenn Sie nicht zufrieden sind. Bitte sprechen Sie vor einem Wechsel unbedingt die Leitung der Kita an. Einen Wechsel erleben viele Kinder als sehr schwierig. Vielleicht lassen sich Unstimmigkeiten vorher aus dem Weg räumen.

Bei einem angestrebten Betreuungswechsel hinterlegen Sie bitte auf betreuungsplatz.online Rodgau eine neue Vormerkung. Bitte geben Sie dann in der Eingabemaske an, dass Ihr Kind schon in einer Betreuung ist.

Zuzug/Wegzug/Umzug

 

Wir ziehen nach Rodgau

Wenn Sie einen Umzug nach Rodgau planen, können Sie sich frühzeitig bei betreuungsplatz.online Rodgau anmelden und Vormerkungen für Kindertageseinrichtungen vornehmen. Bitte geben Sie unbedingt Ihre aktuelle Meldeadresse an - nur so können wir Sie im Notfall auch anschreiben. Hinterlegen Sie in den Notizen zum Kind wann und wohin Sie nach Rodgau ziehen und senden Sie uns einen Nachweis über den Zuzug an unten angegebene E-Mail-Adresse. Das System fordert Sie in regelmäßigen Abständen auf, sich bei betreuungsplatz.online Rodgau anzumelden und Ihre Eingaben zu überprüfen. Alsbald Sie in Rodgau gemeldet sind, können Sie die Rodgauer Adresse auch hinterlegen. Gemäß Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau, können nur Kinder mit Hauptwohnsitz Rodgau einen Betreuungsplatz erhalten. Diese Grundbedingung muss vor Abschluss des Betreuungsvertrags feststehen.

Ausnahmen können wir leider keine machen.

Wir ziehen aus Rodgau weg  

Wie schade, dass Sie Rodgau verlassen. Wenn Sie einen Wegzug planen, melden Sie Ihr Kind bitte frühzeitig in einer Kindertagesbetreuung Ihres neuen Wohnortes an. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht natürlich weiter und ist von der jeweiligen Wohnortgemeinde zu erfüllen.

Bitte informieren Sie bei Umzugsplänen umgehend Ihre Einrichtungsleitung, damit Sie einen guten individuellen Übergang für Ihr Kind schaffen können.

Umzug innerhalb Rodgaus

Wenn Sie innerhalb Rodgaus umziehen, können Sie auf betreuungsplatz.online Rodgau eine neue Vormerkung (zum Beispiel für einen anderen Stadtteil) erfassen, unabhängig davon, ob Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz hat oder nicht. Sollten Sie bereits einen Platz haben, geben Sie bitte in der Eingabemaske ein, dass ein „Wechselwunsch“ besteht. Nicht immer können wir dem Wechselwunsch entsprechen. Bitte bedenken Sie bei einem angedachten Wechsel, was das für Ihr Kind bedeuten kann und ob Sie kleinere Fahrtstrecken innerhalb Rodgaus ggf. auf sich nehmen können.

Wir sind Ihnen gerne behilflich
Stadt Rodgau
Fachdienst 6
Fachbereich Kinder und Familie
Hintergasse 15
63110 Rodgau
06106 693-1818
kinder@rodgau.de