Vormerkverfahren

 

Bitte...

  • informieren Sie sich gründlich über das Betreuungsplatzangebot der Stadt Rodgau. Beachten Sie hierbei die Trägervielfalt, Umfang der Betreuung, pädagogische Ausrichtung, Erreichbarkeit usw.
  • nutzen Sie den "Tag der offenen Tür" im März eines jeden Jahres, an dem alle Einrichtungen im Stadtgebiet teilnehmen.
  • tätigen Sie Vormerkungen jeweils für eine Kindertageseinrichtung und die gewünschte Betreuungsform in dieser Einrichtung.
  • nehmen Sie Vormerkungen für U3 (Kleinkind) und Ü3 (ab 3 Jahren, Kindergarten oder Tagesstätte) getrennt voneinander vor. Aufnahmedatum U3 1. oder 15. eines Monats, Ü3 immer zum 01. eines Monats.
  • wenn Sie Vormerkungen für U3 für Ihr Kind vornehmen, denken Sie schon frühzeitig daran Ihr Kind auch für den Ü3 Bereich vorzumerken - nur so können wir planen
  • beachten Sie: Kommt es zum Vertragsschluss, werden die Vormerkungen für die selbe Betreuungsform gelöscht. Wenn Sie einen U3-Platz erhalten, bleiben die Vormerkungen für Ü3 selbstverständlich erhalten.
  • Sie können Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für so viele Betreuungsangebote vormerken wie Sie möchten, allerdings empfehlen wir Ihnen, das auch nur für die Einrichtungen zu tun, von denen Sie auch ein Platzangebot annehmen würden.
  • stellen Sie sicher, dass Sie Vormerkungen für Kindertageseinrichtungen tätigen, in denen Ihr Betreuungsbedarf sichergestellt werden kann.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie ein Platzangebot ablehnen, bleiben Ihre anderen Vormerkungen und Ihr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bestehen. Ihr Kind bleibt auf der Vormerkliste. Sie erhalten dann nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Platzangebot und eine neue Einladung zum Vertragsgespräch.
  • Wenn Sie ein Platzangebot und die Einladung zum Vertragsgespräch bestätigen, bleibt der angebotene Betreuungsplatz und der Einladungstermin für die folgenden zehn Werktage für Sie reserviert.
  • Es werden keine "Absagen" verschickt. Da die Vormerkung - in der Regel - frühzeitig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn getätigt wird, verändern sich die Belegungen der Einrichtungen bis dahin durchgängig. Durch Umzüge und Betreuungswechsel werden ständig Plätze frei, die direkt neu vergeben werden.
  • Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Einrichtung wechseln wollen (  Zuzug/Wegzug/Umzug ), können Sie erneut eine Vormerkung vornehmen.

 

Unsere Empfehlung an Sie:

Wählen Sie alle Einrichtungen aus, die für Sie in Frage kommen. Je größer der Kreis der Einrichtungen, umso höher die Chance einer frühzeitigen Vermittlung.