Ab wann kann ein Kind vorgemerkt werden?

 

U3 (1-3 Jahre), Kleinkinder

Für den Kleinkindbereich können Kinder ab Geburt angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt.

Ü3 (3 Jahre bis Schuleintritt), Kindergarten/Tagesstätte

Auch hier können Sie Ihr Kind ab Geburt voranmelden. Der Rechtsanspruch beginnt in dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird.

 

Dies gilt für die städtischen Einrichtungen.