Ab wann kann ein Kind vorgemerkt werden?

 

U3 (1-3 Jahre), Kleinkinder

Für den Kleinkindbereich können Kinder ab Geburt angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt.

Ü3 (3 Jahre bis Schuleintritt) - Betreuungsform Kindergarten (bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen) oder Tagesstätte

Auch hier können Sie Ihr Kind ab Geburt voranmelden. Der Rechtsanspruch beginnt in dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird.

 

Dies gilt für die städtischen Einrichtungen.