Infoveranstaltung Kindertagespflege 02.07.24 9:00 Uhr - 10:00 Uhr Familienzentrum, Alter Weg 63 F.
In der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau sind die Gebühren festgeschrieben.
Betreuungsgebühren
U3 - Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren fallen pro tägliche Betreuungsstunde im Monat 31,00 € an. (Beispiel: Tägliche Betreuungszeit 7.00 bis 16.00 Uhr = 9 Stunden pro Tag = 279,00 € Monatsgebühr).
Ü3 - Kinder ab dem 3. Lebensjahr
In Rodgau zahlen Sie für ein Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres keine Betreuungsgebühren. Und das bereits seit 2011.
Verpflegungsgebühren
Hinzu kommen bis 31.08.2023 56,00 € Verpflegungspauschale pro Kind / pro Monat.
Ab 01.09.2023 beträgt die Verpflegungspauschale für einen Tagesstättenplatz 85,00 € pro Kind / pro Monat und beinhaltet das Frühstück, Mittagessen, den Nachmittagssnack sowie Getränke.
Die Verpflegungspauschale für Kindergartenplätze (bis 12.30 Uhr ohne Mittagessen) beträgt ab 01.09.2023 15,00 € pro Kind / pro Monat und beinhaltet Frühstück und Getränke.
Kosten für die nicht-städtischen Einrichtungen (konfessionelle und freie Träger)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungen. Für den Ü3-Bereich fallen natürlich auch keine Betreuungsgebühren an.
Hier gibt es alle Infos rund um Geschwisterermäßigung und andere Unterstützungsangebote. | |