Kosten

In der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau sind die Gebühren festgeschrieben.

Betreuungsgebühren

U3 - Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren fallen pro tägliche Betreuungsstunde im Monat 31,00 € an. (Beispiel: Tägliche Betreuungszeit 7.00 bis 16.00 Uhr = 9 Stunden pro Tag  = 279,00 € Monatsgebühr). 

Ü3 - Kinder ab dem 3. Lebensjahr

In Rodgau zahlen Sie für ein Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres keine Betreuungsgebühren. Und das bereits seit 2011.

  

Verpflegungsgebühren

Hinzu kommen bis 31.08.2023 56,00 € Verpflegungspauschale pro Kind / pro Monat.

Ab 01.09.2023 beträgt die Verpflegungspauschale für einen Tagesstättenplatz 85,00 € pro Kind / pro Monat und beinhaltet das Frühstück, Mittagessen, den Nachmittagssnack sowie Getränke.

Die Verpflegungspauschale für Kindergartenplätze (bis 12.30 Uhr ohne Mittagessen) beträgt ab 01.09.2023 15,00 € pro Kind / pro Monat und beinhaltet Frühstück und Getränke. 

 

Kosten für die nicht-städtischen Einrichtungen (konfessionelle und freie Träger)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungen. Für den Ü3-Bereich fallen natürlich auch keine Betreuungsgebühren an.

 

 

Ermäßigung und Kostenübernahme

 

ErmaeßigungHier gibt es alle Infos rund um
Geschwisterermäßigung und andere
Unterstützungsangebote.