Ermäßigung und Kostenübernahme

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen rund um Ermäßigungen und Bezuschussung im Rahmen der Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Stadt Rodgau
Fachdienst 6
Fachbereich Kinder und Familie
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel. 06106 693-1818
E-Mail: kinder@rodgau.de

Geschwisterermäßigung

 

Gemäß der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau ist für das zweite Kind 50% der Betreuungsgebühr zu zahlen. Für das dritte Kind einer Familie entfallen die Betreuungsgebühren. Das Verpflegungsentgelt ist nicht von der Geschwisterermäßigung betroffen. Hier ist für jedes Kind der volle Beitrag zu zahlen.
Besuchen alle Kinder eine städtische Einrichtung benötigen wir keinen weiteren Nachweis. 

Eines meiner Kinder besucht eine nicht-städtische Einrichtung

Bitte informieren Sie sich beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, wenn eines Ihrer Kinder eine nicht-städtische Einrichtung besucht. Auch hier können Sie von der Geschwisterermäßigung profitieren, wenn z.B. ein Kind in eine städtische Einrichtung geht und ein anderes in eine konfessionelle Einrichtung oder Elterninitiative. Gleiches gilt beim Besuch der Schulkindbetreuung am Nachmittag. Einen entsprechenden Nachweis legen Sie bitte dem Fachbereich vor.

Bildung und Teilhabe

 

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben u.a. einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG) beziehen.

Der Antrag muss grundsätzlich beim Kreis Offenbach gestellt werden. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. 

Stadt Rodgau
Fachdienst 6
Fachbereich Kinder und Familie
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel. 06106 693-1818
E-Mail: kinder@rodgau.de

 

 

Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Um die Versorgung und Förderung bei Kindertagesbetreuung (Kindergarten, Hort, u.a.) zu sichern und Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie (Pflegefamilie, betreute Wohnformen, ect.) zu ermöglichen, übernimmt der Kreis Offenbach ganz oder teilweise -in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen- die Betreuungskosten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Das betrifft, aufgrund der Gebührenfreiheit im Ü3-Bereich in Rodgau, nur den Bereich der Kleinkindbetreuung (U3). Das Verfahren läuft grundsätzlich über den Kreis Offenbach als bewilligende Stelle.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Rodgau
Fachdienst 6
Fachbereich Kinder und Familie
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel. 06106 693-1818
E-Mail: kinder@rodgau.de