Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Um die Versorgung und Förderung bei Kindertagesbetreuung (Kindergarten, Hort, u.a.) zu sichern und Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie (Pflegefamilie, betreute Wohnformen, ect.) zu ermöglichen, übernimmt der Kreis Offenbach ganz oder teilweise -in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen- die Betreuungskosten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Das betrifft, aufgrund der Gebührenfreiheit im Ü3-Bereich in Rodgau, nur den Bereich der Kleinkindbetreuung (U3). Das Verfahren läuft grundsätzlich über den Kreis Offenbach als bewilligende Stelle.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Rodgau
Fachdienst 6
Fachbereich Kinder und Familie
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel. 06106 693-1818
E-Mail: kinder@rodgau.de