Geschwisterermäßigung

 

Gemäß der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau ist für das zweite Kind 50% der Betreuungsgebühr zu zahlen. Für das dritte Kind einer Familie entfallen die Betreuungsgebühren. Das Verpflegungsentgelt ist nicht von der Geschwisterermäßigung betroffen. Hier ist für jedes Kind der volle Beitrag zu zahlen.
Besuchen alle Kinder eine städtische Einrichtung benötigen wir keinen weiteren Nachweis. 

Eines meiner Kinder besucht eine nicht-städtische Einrichtung

Bitte informieren Sie sich beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, wenn eines Ihrer Kinder eine nicht-städtische Einrichtung besucht. Auch hier können Sie von der Geschwisterermäßigung profitieren, wenn z.B. ein Kind in eine städtische Einrichtung geht und ein anderes in eine konfessionelle Einrichtung oder Elterninitiative. Gleiches gilt beim Besuch der Schulkindbetreuung am Nachmittag. Einen entsprechenden Nachweis legen Sie bitte dem Fachbereich vor.