Bildung und Teilhabe

 

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben u.a. einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG) beziehen.

Der Antrag muss grundsätzlich beim Kreis Offenbach gestellt werden. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. 

Stadt Rodgau
Fachdienst 6
Fachbereich Kinder und Familie
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel. 06106 693-1818
E-Mail: kinder@rodgau.de