Achtung neue Gebührensatzung ab 1. August und Infos im Elternkonto
Neue Infos im Elternkonto
In der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau sind die Gebühren festgeschrieben.
Betreuungsgebühren
U3 - Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren fallen pro tägliche Betreuungsstunde im Monat 31,00 € an. (Beispiel: Tägliche Betreuungszeit 7.00 bis 16.00 Uhr = 9 Stunden pro Tag = 279,00 € Monatsgebühr).
Ü3 - Kinder ab dem 3. Lebensjahr
In Rodgau zahlen Sie für ein Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres keine Betreuungsgebühren. Und das bereits seit 2011.
Verpflegungsgebühren
Ab 01.08.2026 beträgt die Verpflegungspauschale für einen Tagesstättenplatz 135,00 € pro Kind / pro Monat und beinhaltet das Frühstück, Mittagessen, den Nachmittagssnack sowie Getränke.
Die Verpflegungspauschale für Kindergartenplätze (bis 12.30 Uhr ohne Mittagessen) beträgt ab 01.08.2026 24,00 € pro Kind / pro Monat und beinhaltet Frühstück und Getränke.
Kosten für die nicht-städtischen Einrichtungen (konfessionelle und freie Träger)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungen. Für den Ü3-Bereich fallen natürlich auch keine Betreuungsgebühren an.
![]() | Hier gibt es alle Infos rund um Geschwisterermäßigung und andere Unterstützungsangebote. |