Masern

Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll vor allem Schulkinder und Kinder in Kindertagesstätten wirksam vor Masern schützen. Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.

Weitere Informationen über das Masernschutzgesetz finden Sie unter: www.masernschutz.de sowie auf impfen.hessen.de.

Damit Sie für das Aufnahmegespräch in Ihrer städtischen Kita vorbereitet sind, finden Sie hier das entsprechende Formular zur ärztlichen Bescheinigung des Masernschutzes. So können Sie sich den Masernstatus Ihres Kindes von Ihrem Kinderarzt rechtzeitig bestätigen lassen.