Masern

Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Seit 1. März 2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Im Zentrum des Bundesgesetzes steht der Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünften und medizinischen Einrichtungen.

Das Masernschutzgesetz soll vor allem Kita- und Schulkinder vor Masern schützen. Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.

Weitere Informationen über das Masernschutzgesetz finden Sie unter: www.masernschutz.de sowie auf impfen.hessen.de.