Seit 1. März 2020 gilt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Im Zentrum des Bundesgesetzes steht der Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünften und medizinischen Einrichtungen.
Das Masernschutzgesetz soll vor allem Kita- und Schulkinder vor Masern schützen. Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.
Weitere Informationen über das Masernschutzgesetz finden Sie unter: www.masernschutz.de sowie auf impfen.hessen.de.