Betreuung eines Kindes über drei Jahre

Am 30. April 2018 hat die Hessische Landesregierung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr die Freistellung von den Betreuungskosten in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe für täglich sechs Stunden beschlossen. Die Freistellung ist in § 32 c des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs geregelt.

Seit dem 01. August 2018 sind darum für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt für sechs Stunden am Tag keine Betreuungskosten zu zahlen. Die Kosten für eine über sechs Stunden hinausgehende Betreuung ist von den Sorgeberechtigten zu tragen.

Wird ein Kind nach Vollendung seines dritten Lebensjahres noch eine Zeitlang in einer Krippengruppe betreut bevor es auf einen Ü 3-Platz wechseln kann, so ermäßigen sich gemäß § 32 c HKJGB die monatlichen Kosten um eine Zwölftel des im Gesetz genannten und jährlich ansteigenden Förderbetrages. Im Jahr 2022 beträgt die Ermäßigung monatlich 143,74 €.